Die Gebührennummer wird berechnet, wenn Frühkontakte diagnostiziert und eingeschliffen werden oder wenn grobe funktionelle Störungen in Okklusion und/oder Artikulation beseitigt werden müssen. Diese Leistung ersetzt nicht das funktionelle Einschleifen nach der Nummer 8100. Die Leistung kann unabhängig vom Umfang der Maßnahmen nur einmal je Sitzung berechnet werden. Eine Verteilung von Maßnahmen dieser Art auf mehrere Sitzungen ist häufig indiziert. Die Leistung ist sowohl bei Maßnahmen an natürlichen Zähnen, an Restaurationen, an Rekonstruktionen als auch an vorhandenem Zahnersatz berechnungsfähig. Subtraktive Maßnahmen an Schienen sind nicht nach dieser Nummer, sondern nach der Nummer zu berechnen. Die Leistung ist nicht berechnungsfähig zur funktionellen Optimierung von Kronen, Brücken und anderem Zahnersatz im Zusammenhang mit deren Eingliederung.