Berechnung: 20 x 1 x 0.0562421 = 1,12€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 2,59€
Berechnung: 20 x 2,3 x 0.0562421 = 2,59€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 3,94€
Berechnung: 20 x 3,5 x 0.0562421 = 3,94€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Funktion
Kategorie-ID: J
Titel
Subtraktive Maßnahmen
Beschreibung
Systematische subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss, am festsitzenden und/oder herausnehmbaren Zahnersatz, je Zahnpaar
Zusätzlich berechnungsfähig
FAL/FTL GOZ ff.
Leistungen zu Aufbissbehelfen GOZ ff.
Einschleifen grober Vorkontakte GOZ
Entfernung eines diagnostischen Aufbaus GOZ § 6 Abs. 1
Beseitigung scharfer Zahnkanten G O Z
Fluoridierung GOZ
Füllungspolituren GOZ
Zusätzlicher Aufwand
Anatomische Besonderheiten
Erschwerte Einschleifmaßnahmen an Zahnersatz
Zahnstellungsanomalien
Einschleifmaßnahmen im distalen Bereich
BZÄK Kommentar
In der Folge einer funktionellen Analyse können systematische Einschleifmaßnahmen erforderlich werden, um eine neue Zuordnung der okklusalen Beziehungen und der Artikulation zu erreichen. Hierzu kann die schrittweise Annäherung an das Behandlungsziel in mehreren Sitzungen erforderlich werden. Die Maßnahmen dienen der Feineinstellung von Okklusion und Artikulation. Grobe Einschleifmaßnahmen werden hingegen nach der Nummer berechnet. Okklusale Korrekturen im Zusammenhang mit der Eingliederung von neuem Zahnersatz fallen nicht unter diese Gebührennummer. Die vollständige Entfernung von zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken aufgebauten Funktionsflächen ist in der GOZ nicht beschrieben und wird nach § 6 Abs. 1 analog berechnet.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.