Berechnung: 50 x 1 x 0.0562421 = 2,81€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 6,47€
Berechnung: 50 x 2,3 x 0.0562421 = 6,47€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 9,84€
Berechnung: 50 x 3,5 x 0.0562421 = 9,84€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Kons
Kategorie-ID: C
Titel
Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
Beschreibung
Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, je Kiefer
Zusätzlich berechnungsfähig
Entfernung von Zahnbelägen GOZ
Professionelle Zahnreinigung GOZ
Absolute Trockenlegung GOZ
Fluoridierung ohne Medikamententräger GOZ
Fluoridierung mit Medikamententräger GOZ
Zusätzlicher Aufwand
Erhöhter Aufwand bei der Trockenlegung
Anzahl der zu behandelnden Flächen im Kiefer
Besonders aufwendiger Materialeinsatz, z. B. Laseranwendung
BZÄK Kommentar
Die Leistung ist zur Reduzierung der Sensibilität an überempfindlichen Zahnflächen berechnungsfähig, z. B. bei freiliegenden Zahnhälsen, an präparierten Zahnoberflächen, nach parodontalen Maßnahmen oder Einschleiftherapien. Die Behandlung überempfindlicher Zahnflächen ist je Kiefer bei Milch- und bleibenden Zähnen je Sitzung berechenbar. Die relative Trockenlegung ist mit der Gebühr abgegolten. Als Materialien können u. a. Fluoridierungsgele oder -lacke oder Salzlösungen eingesetzt werden. Der Leistungsinhalt kann auch durch die Anwendung eines Dental-Lasers erfüllt werden. Die Behandlung überempfindlicher Zahnflächen im Sinne der Nummer 2010
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.