Die Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden Interimszahnersatz ist angezeigt, wenn medizinische oder andere Gründe dies erfordern. Indikationen sind z. B.: Die Veränderung der Bisslage oder die Stabilisierung einer vorhandenen bzw. neu eingestellten Bisslage; die Versorgung während oder nach Extraktion im prothetisch zu versorgenden Gebiet; die Versorgung von Zähnen während oder nach endodontischer Behandlung; die Versorgung von Zähnen/Kieferabschnitten während oder nach Parodontaltherapie. Neben einer medizinischen Indikation können auch andere Gründe, z. B. längere Krankheit/Abwesenheit, berufliche oder wirtschaftliche Ursachen vorliegen, die einer endgültigen Versorgung binnen dreier Monate entgegenstehen. Das laborgefertigte Provisorium ist unabhängig von der Anfertigungsform als Voll-, Teil-oder Stiftprovisorium berechnungsfähig. Bei einer provisorischen Versorgung nach der Nummer
7080Position: 7080
Titel: Laborgefertigtes Langzeitprovisorium, je Krone
Punkte: 600
Honorar: 33,75€
Kategorie: Schienen
muss es sich um ein festsitzendes Provisorium handeln, das im zahntechnischen Labor/Zahnarztlabor gefertigt worden ist. Sie kann nur berechnet werden, wenn es sich um eine Versorgung handelt, die für mindestens drei Monate Tragezeit konzipiert und eingegliedert wird. Ein eventuell notwendiger Substanzabtrag im Sinne einer Vorpräparation ist mit der Leistungsnummer abgegolten. Die Gebührennummer ist auch berechnungsfähig, für z.B. eine laborgefertigtes Inlay als Brückenanker für eine langzeitprovisorische Brücke. Die Leistung kann jedoch auch ohne Vorpräparation, z. B. nach Abnahme einer vorhandenen Kronen-und/oder Brückenversorgung berechnet werden. Die Leistung ist auch berechnungsfähig für eine provisorische Klebebrücke zur temporären Versorgung, z. B. während der Ausheilung von Extraktionswunden oder während der Einheilung von Implantaten. Die zur endgültigen prothetischen Versorgung erforderliche Präparation wird im Zusammenhang mit der entsprechenden Gebührennummer berechnet. Neben der Nummer
7080Position: 7080
Titel: Laborgefertigtes Langzeitprovisorium, je Krone
Punkte: 600
Honorar: 33,75€
Kategorie: Schienen
können Leistungen nach den Nummern
oder
nicht berechnet werden. Wird der Leistungsinhalt der Gebührennummern
etc. erst nach vollständiger Leistungserbringung der Gebührennummer nach
7080Position: 7080
Titel: Laborgefertigtes Langzeitprovisorium, je Krone
Punkte: 600
Honorar: 33,75€
Kategorie: Schienen
GOZ erfüllt, liegt eine Nebeneinanderberechnung der nachfolgenden Abrechnungsbestimmungen nicht vor. Die Entfernung des unter dieser Leistungsnummer erbrachten festsitzenden Langzeitprovisoriums sowie die eventuelle mehrfache Wiederbefestigung desselben Langzeitprovisoriums ist mit der Nummer
7080Position: 7080
Titel: Laborgefertigtes Langzeitprovisorium, je Krone
Punkte: 600
Honorar: 33,75€
Kategorie: Schienen
abgegolten. Die Entfernung eines mit definitivem Zement eingegliederten Langzeitprovisoriums wird nach der Nummer
berechnet. Die Berechnung dieser Gebührennummer kann auch ohne die in der Abrechnungsbestimmung enthaltene Entfernung sowie bei einer kürzeren als einer dreimonatigen Tragezeit erfolgen, wenn Gründe vorliegen, die der Zahnarzt nicht zu vertreten hat (z. B. bei Befundänderung, Praxiswechsel, Tod des Patienten).