Die Berechnung dieser Leistung erfordert Maßnahmen (z. B. Einbringen von Kavitätenlinern, Calciumhydroxidpräparaten, Zementen), die dem Schutz der Pulpa und damit der Vitalerhaltung des Zahnes bei pulpennaher Kavität oder nach pulpennaher Präparation eines Zahnes zur Aufnahme einer Krone dienen. Das Exkavieren ist Bestandteil der Leistung. Bei besonders tiefer Karies kann diese Leistung im Sinne einer exspektativen Reaktionsdiagnostik in einer Folgesitzung erneut erforderlich werden. Der ggf. provisorische Verschluss der Kavität ist nicht Leistungsbestandteil und wird nach Nummer zusätzlich berechnet. Erfolgt in derselben Sitzung jedoch die definitive Versorgung, kann eine Leistung nach den Nummern ff. zusätzlich berechnet werden. Die Leistung kann für jede Kavität, ggf. auch mehrfach pro Zahn, ggf. auch zusammen mit einer direkten Überkappung an demselben Zahn in einer anderen Kavität berechnet werden.