und/oder die Leistung nach der Nummer ist je Zahn nur jeweils einmal berechnungsfähig.
Zusätzlich berechnungsfähig
Adhäsive Befestigung GOZ
Besondere Maßnahmen GOZ
Anlegen von Spanngummi GOZ
Kariesdetektor § 6 Abs. 1
Laserfluoreszenz § 6 Abs. 1
Entfernen eines Wurzelstiftes GOZ
Zusätzlicher Aufwand
Entfernen einer Füllung
Subgingivale Ausdehnung der Kavität
Wurzelkaries
BZÄK Kommentar
Die Leistung beinhaltet die Vorbereitung eines durch umfangreiche Hartsubstanzdefekte geschädigten Zahnes mittels eines gegossenen Stiftaufbaus. Die Verankerung kann intrakanalär und/oder parakanalär erfolgen. Der gegossene Stiftaufbau dient der Vorbereitung des Zahnes, um für eine Kronenpräparation genügend Substanz bereitzustellen. Er wird im Zusammenhang mit der sich anschließenden Überkronung des Zahnes ausgeführt. Die Präparation des Wurzelkanals in der für die Verankerung erforderlichen Länge, Weite und ggf. Konizität und/oder die Bohrung für parakanaläre Stifte ist Bestandteil der Leistung. Das Zementieren des Stiftaufbaus ist mit der Gebühr abgegolten. Der Stiftaufbau kann sowohl direkt nach Modellierung im Mund oder indirekt nach Abformung und Modellherstellung gefertigt werden. Die Kosten für die verwendeten Stifte sind gesondert berechnungsfähig. Aufbaufüllungen nach der Nummer sind daneben nicht berechnungsfähig. Auch bei mehreren Stiftverankerungen ist die Nummer 2190
nur einmal je Zahn berechnungsfähig. Die Leistung ist neben Einlagefüllungen nicht Inhalt berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.