Kontrollmaßnahmen nach parodontalchirurgischen Eingriffen GOZ 4150u.v. m.
Zusätzlicher Aufwand
Erschwerte Umstände durch Allgemeinerkrankungen bzw. Allgemeinzustand
Besonders ausführliche Besprechung der weiteren Wundbetreuung bzw. des Heilungsverlaufes
Erschwerter Mundzugang (z. B. Adipositas, Herpes u. Ä.)
Eingeschränkte Mundöffnung (z. B. Kieferklemme)
BZÄK Kommentar
Diese Nummer ist berechnungsfähig für die Kontrolle nach einem chirurgischen Eingriff, ggf. auch im Sinne einer Sichtkontrolle, ohne Durchführen von Behandlungsmaßnahmen. Das Ergebnis der Kontrolle ist Grundlage für die nachfolgende Therapie. Die Vornahme von chirurgischen Wundrevisionen auch an der gleichen Wunde ist unter der Nummer 3310
verzeichnet und ist zusätzlich ggf. auch in derselben Kieferhälfte/Frontzahngebiet berechnungsfähig. Die Nummer ist nicht berechnungsfähig für Kontrollen nach parodontalchirurgischen Maßnahmen, aber ggf. neben diesen.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.