GOZ 3290
Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

55°
Punkte: 55
1x: 3,09
Berechnung: 55 x 1 x 0.0562421 = 3,09
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 7,11
Berechnung: 55 x 2,3 x 0.0562421 = 7,11
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 10,83
Berechnung: 55 x 3,5 x 0.0562421 = 10,83
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Chirurgie
Kategorie-ID: D

Titel

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

Beschreibung

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff, als selbstständige Leistung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

Zusätzlicher Aufwand

  • Erschwerte Umstände durch Allgemeinerkrankungen bzw. Allgemeinzustand
  • Besonders ausführliche Besprechung der weiteren Wundbetreuung bzw. des Heilungsverlaufes
  • Erschwerter Mundzugang (z. B. Adipositas, Herpes u. Ä.)
  • Eingeschränkte Mundöffnung (z. B. Kieferklemme)

BZÄK Kommentar

Diese Nummer ist berechnungsfähig für die Kontrolle nach einem chirurgischen Eingriff, ggf. auch im Sinne einer Sichtkontrolle, ohne Durchführen von Behandlungsmaßnahmen. Das Ergebnis der Kontrolle ist Grundlage für die nachfolgende Therapie. Die Vornahme von chirurgischen Wundrevisionen auch an der gleichen Wunde ist unter der Nummer 3310 verzeichnet und ist zusätzlich ggf. auch in derselben Kieferhälfte/Frontzahngebiet berechnungsfähig. Die Nummer ist nicht berechnungsfähig für Kontrollen nach parodontalchirurgischen Maßnahmen, aber ggf. neben diesen.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
Verbesserung vorschlagen
Gefällt mir
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.