Berechnung: 626 x 1 x 0.0562421 = 35,21€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 80,98€
Berechnung: 626 x 2,3 x 0.0562421 = 80,98€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 123,23€
Berechnung: 626 x 3,5 x 0.0562421 = 123,23€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Implantologie
Kategorie-ID: K
Titel
Freilegen eines Implantats
Beschreibung
Freilegen eines Implantats und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z.B. Gingivaformer) bei einem zweiphasigen Implantationssystem, je Implantat
Zusätzlich berechnungsfähig
Röntgenologische Leistungen GOÄ-5000 ff.
Anästhesieleistungen GOZ ff.
Plastische Deckung GOZ 3100Inhalt
Vestibulumplastik/Gingivaextensionplastik GOZ
Lappenplastik GOÄ-2381,
Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert GOZ
Zusätzlicher Aufwand
Schwierige Lokalisation des eingeheilten Implantats
Zusätzlicher Einsatz der Navigationsschablone
Besonders dicke Schleimhaut
Erschwerter klinischer Zugang
Besonderes Equipment zur Freilegung (z. B. Schleimhautstanze)
Erhöhter Zeitaufwand zur Blutstillung
Zusätzliche medikamentöse Applikation in den Implantathohlraum
BZÄK Kommentar
Implantate werden nach ihrer knöchernen subgingivalen Einheilung in der zweiten Behandlungsphase für die prothetische Versorgung freigelegt. Dabei wird die Gingiva oberhalb des Implantatskopfes chirurgisch entfernt. Die Implantat-Verschlussschraube wird nach der Exzision der darüberliegenden Schleimhaut entfernt und in der Regel durch einen Gingivaformer o. Ä. ersetzt. Durch diese Maßnahme bildet sich um den Hals des freigelegten Implantats oder eines zusätzlichen Aufbauelements (Abutment) eine natürliche Gingivamanschette. Art und Anzahl dieser Aufbauelemente variieren zwischen den unterschiedlichen Implantatsystemen.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.