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BMV-Z

Bundesmantelvertrag - Zahnärzte

Inhaltsverzeichnis Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z)

Abschnitt 1 Regelungs- und Geltungsbereich

§ 1 Vertragsgegenstand
§ 2 Geltungsbereich

Abschnitt 2 Gegenstand und Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 3 Umfang und Inhalt der vertragszahnärztlichen Versorgung
§ 4 Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren für vertragszahnärztliche Leistungen, Gutachterwesen
§ 5 Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung

Abschnitt 3 Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 6 Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung
§ 7 Ermächtigung von Zahnärzten aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) zur Erbringung von Dienstleistungen

Abschnitt 4 Allgemeine Grundsätze der vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 8 Rechte und Pflichten der Vertragszahnärzte
§ 9 Persönliche Leistungserbringung
§ 10 Zweigpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft
§ 11 Überweisungen

Abschnitt 5 Veranlasste Leistungen

§ 12 Verordnung von Arzneimitteln
§ 13 Verordnung von Sprechstundenbedarf
§ 14 Verordnung von Heilmitteln
§ 15 Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit
§ 16 Verordnung von Krankenhausbehandlung

Abschnitt 6 Inanspruchnahme vertragszahnärztlicher Leistungen

§ 17 Pflichten der Krankenkassen
§ 18 Anspruchsberechtigung und Zahnarztwahl
§ 19 Einträge im Bonusheft

Abschnitt 7 Vordrucke, Vertragszahnarztstempel, Zahnarztnummer

§ 20 Formulare
§ 21 Vertragszahnarztstempel
§ 21a Zahnarztnummer

Abschnitt 8 Abrechnung vertragszahnärztlicher Leistungen

§ 22 Vergütung der Vertragsleistungen
§ 23 Abrechnung zwischen Vertragszahnarzt und Kassenzahnärztlicher Vereinigung

Abschnitt 9 Prüfung der Abrechnung und Wirtschaftlichkeit

§ 24 Abrechnung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
§ 25 Abrechnungsunterlagen und Datenträgeraustausch

Abschnitt 10 Vertragsverletzungen und Forderungen

§ 26 Wirtschaftlichkeitsprüfung
§ 27 Abrechnungs- und Plausibilitätsprüfung
§ 28 Vertragsverletzungen
§ 29 Forderungen von Krankenkassen

Abschnitt 11 Qualität der vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 30 Qualitätssicherung in der vertragszahnärztlichen Versorgung
§ 31 Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
§ 32 Arbeitsgemeinschaften

Abschnitt 12 Inkrafttreten und Kündigung

§ 33 Inkrafttreten und Kündigung

Abschnitt 13 Anlagen

Anlage A Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA)

Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen
(BEMA, BMV-Z Anlage A)

Alle Positionen der BEMA-Liste anzeigen

Allgemeine Bestimmungen

Teil 1 - Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen

Teil 2 - Behandlungen von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch), Kiefergelenkserkrankungen (Aufbissbehelfe) und obstruktiver Schlafapnoe (Unterkieferprotrusionsschiene)

Teil 3 - Kieferorthopädische Behandlung

Teil 4 - Systematische Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen

Teil 5 - Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen

Was ist der Bundesmantelvertrag - Zahnärzte (BMV-Z)?

Der Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z) regelt die Beziehungen zwischen den Zahnärzten und den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Er ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesundheitssystems und definiert die Rahmenbedingungen, unter denen zahnmedizinische Leistungen an gesetzlich versicherte Patienten erbracht und abgerechnet werden. Der Vertrag umfasst Vorschriften zu den Pflichten der Zahnärzte, zur Qualität der zahnärztlichen Versorgung, zur Abrechnung von Leistungen sowie zu den Kontrollmechanismen durch die Krankenkassen.

Inhalt des Bundesmantelvertrags

  • Zugang zur zahnärztlichen Versorgung: Es werden Bedingungen festgelegt, unter denen Patienten zahnärztliche Leistungen in Anspruch nehmen können.
  • Abrechnung zahnärztlicher Leistungen: Der Vertrag legt fest, wie und in welchem Umfang zahnärztliche Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen vergütet werden.
  • Qualitätssicherung: Es werden Maßnahmen und Standards definiert, die die Qualität der zahnmedizinischen Versorgung sicherstellen sollen.
  • Dokumentationspflichten: Der Vertrag regelt die Anforderungen an die Dokumentation zahnmedizinischer Behandlungen.

Der BMV-Z wird zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen geschlossen und ist bindend für alle Vertragszahnärzte und gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Der Vertrag wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um auf Veränderungen im Gesundheitssystem oder in der zahnmedizinischen Praxis zu reagieren.

Was ist der BEMA?

Der einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) dient als Basis für die Abrechnung von Behandlungen in Zahnarztpraxen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und wird im Bewertungsausschuss festgelegt. Der Ausschuss wird von der KZBV und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) gebildet.

Im BEMA werden Behandlungen aufgelistet, deren Kosten die Kassen im Rahmen ihrer gesetzlichen Leistungspflicht für ihre Versicherten ganz oder teilweise übernehmen.


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