Der Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z) regelt die Beziehungen zwischen den Zahnärzten und den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Er ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesundheitssystems und definiert die Rahmenbedingungen, unter denen zahnmedizinische Leistungen an gesetzlich versicherte Patienten erbracht und abgerechnet werden. Der Vertrag umfasst Vorschriften zu den Pflichten der Zahnärzte, zur Qualität der zahnärztlichen Versorgung, zur Abrechnung von Leistungen sowie zu den Kontrollmechanismen durch die Krankenkassen.
Inhalt des Bundesmantelvertrags
Der BMV-Z wird zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen geschlossen und ist bindend für alle Vertragszahnärzte und gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Der Vertrag wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um auf Veränderungen im Gesundheitssystem oder in der zahnmedizinischen Praxis zu reagieren.
Im BEMA werden Behandlungen aufgelistet, deren Kosten die Kassen im Rahmen ihrer gesetzlichen Leistungspflicht für ihre Versicherten ganz oder teilweise übernehmen.