BMV-Z

Bundesmantelvertrag - Zahnärzte

Inhaltsverzeichnis Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z)

Abschnitt 1 Regelungs- und Geltungsbereich

Abschnitt 7 Vordrucke, Vertragszahnarztstempel, Zahnarztnummer

Abschnitt 12 Inkrafttreten und Kündigung

Was ist der Bundesmantelvertrag - Zahnärzte (BMV-Z)?

Der Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z) regelt die Beziehungen zwischen den Zahnärzten und den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Er ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesundheitssystems und definiert die Rahmenbedingungen, unter denen zahnmedizinische Leistungen an gesetzlich versicherte Patienten erbracht und abgerechnet werden. Der Vertrag umfasst Vorschriften zu den Pflichten der Zahnärzte, zur Qualität der zahnärztlichen Versorgung, zur Abrechnung von Leistungen sowie zu den Kontrollmechanismen durch die Krankenkassen.

Inhalt des Bundesmantelvertrags

  • Zugang zur zahnärztlichen Versorgung: Es werden Bedingungen festgelegt, unter denen Patienten zahnärztliche Leistungen in Anspruch nehmen können.
  • Abrechnung zahnärztlicher Leistungen: Der Vertrag legt fest, wie und in welchem Umfang zahnärztliche Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen vergütet werden.
  • Qualitätssicherung: Es werden Maßnahmen und Standards definiert, die die Qualität der zahnmedizinischen Versorgung sicherstellen sollen.
  • Dokumentationspflichten: Der Vertrag regelt die Anforderungen an die Dokumentation zahnmedizinischer Behandlungen.

Der BMV-Z wird zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen geschlossen und ist bindend für alle Vertragszahnärzte und gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Der Vertrag wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um auf Veränderungen im Gesundheitssystem oder in der zahnmedizinischen Praxis zu reagieren.

Was ist der BEMA?

Der einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) dient als Basis für die Abrechnung von Behandlungen in Zahnarztpraxen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und wird im Bewertungsausschuss festgelegt. Der Ausschuss wird von der KZBV und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) gebildet.

Im BEMA werden Behandlungen aufgelistet, deren Kosten die Kassen im Rahmen ihrer gesetzlichen Leistungspflicht für ihre Versicherten ganz oder teilweise übernehmen.