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Sprach-/Stimmstörungen
Titel
Hörgeräteversorgung beim Säugling, Kleinkind oder Kind
Beschreibung
Pauschale zur Neuverordnung eines Hörgerätes/von Hörgeräten beim Säugling, Kleinkind oder Kind bei Schwerhörigkeit gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V
Entwicklungs- und altersgerechte Audiometrieverfahren (Reflex-, Ablenk-, Spielaudiometrie bzw. sobald entwicklungsbedingt durchführbar Sprachaudiometrie mit geeignetem Kindersprachtestmaterial) unter Anwendung einer speziellen Kinderaudiometrieanlage, DIN EN 60645, mindestens Klasse 2
Bestimmung der Unbehaglichkeitsschwelle sobald entwicklungsbedingt durchführbar
Erhebung und Dokumentation des Sprachentwicklungsstandes vor der Hörgeräteversorgung sobald entwicklungsbedingt durchführbar
Dokumentation
Einbeziehung und Beratung der Bezugsperson(en)
Beratung über die altersgerechten gerätetechnischen Versorgungsmöglichkeiten
Verordnung eines Hörgerätes/von Hörgeräten
Untersuchung(en) ein- und/oder beidseitig
Fakultativer Leistungsinhalt
Kommunikation mit anderen Therapeuten (z.B. Logopäden, Ergotherapeuten)
setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Hörgeräteversorgung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: am Behandlungstag
Leistungen
Kriterium: im Behandlungsfall
Leistungen
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.