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Spezielle Positionen
Titel
F-18-Fluorodesoxyglukose-PET des Körperstammes
Beschreibung
F-18-Fluorodesoxyglukose-Positronenemissionstomographie (PET) des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen Computertomographie (CT)
Obligater Leistungsinhalt
Untersuchung von Schädelbasis bis proximaler Oberschenkel
Schwächungskorrektur
Quantitative Auswertung der Daten mittels Standardized-Uptake-Value (SUV)
und sind nur berechnungsfähig bei Vorliegen mindestens einer der in den Nrn. 1 bis 5, 7, 8 und 10 des § 1 Nr. 14 der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses genannten Indikationen.Die Gebührenordnungsposition ist nicht berechnungsfähig, wenn in demselben Quartal eine diagnostische Computertomographie des Körperstammes durchgeführt wurde. Dies gilt auch, wenn die diagnostische Computertomographie in einer anderen Praxis durchgeführt wurde.Entgegen Nr. 4.3.2 der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition 34700
auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Durchführung einer Niedrigdosis-Computertomographie verfügt.Die Berechnung der Gebührenordnungspositionen 34700
und im Behandlungsfall neben den Gebührenordnungspositionen und setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.Die Gebührenordnungspositionen 34700
und sind im Behandlungsfall nicht nebeneinander berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: in derselben Sitzung
Leistungen
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.