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Spezielle Positionen
Titel
F-18-Fluorodesoxyglukose-PET/CT des Körperstammes
Beschreibung
F-18-Fluorodesoxyglukose-Positronenemissionstomographie (PET) des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen Computertomographie (CT)
Obligater Leistungsinhalt
Untersuchung von Schädelbasis bis proximaler Oberschenkel
Schwächungskorrektur
Quantitative Auswertung der Daten mittels Standardized-Uptake-Value (SUV)
sind nur berechnungsfähig bei Vorliegen mindestens einer der in den Nrn. 1 bis 5, 7, 8 und 10 des § 1 Nr. 14 der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses genannten Indikationen.Die Gebührenordnungsposition 34701
ist nicht berechnungsfähig, wenn in demselben Quartal eine diagnostische Computertomographie des Körperstammes durchgeführt wurde. Dies gilt auch, wenn die diagnostische Computertomographie in einer anderen Praxis durchgeführt wurde.Entgegen Nr. 4.3.2 der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Durchführung einer Niedrigdosis-Computertomographie verfügt.Die Berechnung der Gebührenordnungspositionen und 34701
im Behandlungsfall neben den Gebührenordnungspositionen und setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.Die Gebührenordnungspositionen und 34701
sind im Behandlungsfall nicht nebeneinander berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: in derselben Sitzung
Leistungen
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.