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Spezielle Positionen
Titel
F-18-Fluorodesoxyglukose-PET/CT von Teilen des Körperstammes
Beschreibung
F-18-Fluorodesoxyglukose-Positronenemissionstomographie (PET) von Teilen des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen Computertomographie (CT)
Obligater Leistungsinhalt
Untersuchung in einem auf das Tumorgeschehen begrenzten Untersuchungsfeld in einer Bettposition
Schwächungskorrektur
Quantitative Auswertung der Daten mittels Standardized-Uptake-Value (SUV)
sind nur berechnungsfähig bei Vorliegen mindestens einer der in den Nrn. 1 bis 5, 7, 8 und 10 des § 1 Nr. 14 der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses genannten Indikationen.Die Gebührenordnungsposition 34703
ist nicht berechnungsfähig, wenn in demselben Quartal eine diagnostische Computertomographie von Teilen des Körperstammes durchgeführt wurde. Dies gilt auch, wenn die diagnostische Computertomographie in einer anderen Praxis durchgeführt wurde.Entgegen Nr. 4.3.2 der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Durchführung einer Niedrigdosis-Computertomographie verfügt.Die Berechnung der Gebührenordnungspositionen und 34703
im Behandlungsfall neben den Gebührenordnungspositionen und setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.Die Gebührenordnungspositionen und 34703
sind im Behandlungsfall nicht nebeneinander berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: in derselben Sitzung
Leistungen
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.