ist bei der Leitungsanästhesie der nervi occipitales oder auriculares nicht berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: in derselben Sitzung
Leistungen
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
EBM 36828 - Zuschlag zu den Anästhesieleistungen nach den Gebührenordnungspositionen 36821 bis 36827
Position: 36828
Titel: Zuschlag zu den Anästhesieleistungen nach den Gebührenordnungspositionen 36821 bis 36827
Punkte: 235
Honorar: 28,04€
Kategorie: Spezielle Positionen
EBM 36829 - Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 36823 bei Fortsetzung einer Anästhesie während eines Eingriffs nach der Gebührenordnungsposition 36289
Position: 36829
Titel: Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 36823 bei Fortsetzung einer Anästhesie während eines Eingriffs nach der Gebührenordnungsposition 36289