Im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung dienen medikamentöse Einlagen der Desinfektion und/oder Schmerzbeseitigung sowie zur Vorbereitung der weiteren Kanalaufbereitung. Die Leistung ist nur berechenbar im zeitlichen Zusammenhang (in gleicher oder nachfolgender Sitzung) mit einer Vitalexstirpation der Pulpa, in Verbindung mit einer Amputation einer devitalisierten Milchzahnpulpa oder nach Aufbereiten eines Wurzelkanals. Die Leistung ist nicht je Kanal, sondern nur je Zahn berechnungsfähig. Die Berechnung der medikamentösen Einlage ist im Behandlungsverlauf mehrfach, je Sitzung und Zahn jedoch nur einmal möglich. Der temporäre, speicheldichte Verschluss wird gesondert berechnet.