Diese Nummer ist berechnungsfähig für die chirurgische Freilegung eines retinierten oder verlagerten Zahnes, bei dem eine kieferorthopädische Einstellung geplant ist. Werden im Zusammenhang mit dieser Leistung Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen angelegt, ist zusätzlich die Nummer 2697 (GOÄ) berechnungsfähig. Zur Vorbereitung der Mobilisierung des freigelegten Zahnes können weitere Leistungen nach der Nummer 6120
(Bracket) anfallen. Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0510
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 22.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung von GOZ Euro-Beträgen mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.