GOZ 3260/Fl
Freilegen retinierten oder verlagerten Zahnes

550°
Punkte: 550
1x: 30,93
Berechnung: 550 x 1 x 0.0562421 = 30,93
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 71,15
Berechnung: 550 x 2,3 x 0.0562421 = 71,15
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 108,27
Berechnung: 550 x 3,5 x 0.0562421 = 108,27
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Freilegen retinierten oder verlagerten Zahnes

Beschreibung

Freilegen eines retinierten oder verlagerten Zahnes zur orthopädischen Einstellung, je Zahn, auch Teilfreilegung

Zusätzlicher Aufwand

  • Problematische Kreislaufverhältnisse
  • Gefährdete Nachbarstrukturen
  • Erhöhte Blutungsneigung
  • Erschwerter Zugang

BZÄK Kommentar

Diese Nummer ist berechnungsfähig für die chirurgische Freilegung eines retinierten oder verlagerten Zahnes, bei dem eine kieferorthopädische Einstellung geplant ist. Werden im Zusammenhang mit dieser Leistung Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen angelegt, ist zusätzlich die Nummer 2697 (GOÄ) berechnungsfähig. Zur Vorbereitung der Mobilisierung des freigelegten Zahnes können weitere Leistungen nach der Nummer 6120 (Band) und nach Nummer 6100 (Bracket) anfallen. Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0510 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
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Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 22.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung von GOZ Euro-Beträgen mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.