Arbiträre Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die arbiträre Scharnierachsenbestimmung, das Anlegen eines Übertragungsbogens, das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator)
bis sind die Material-und Laborkosten für die Artikulation des Ober-und Unterkiefermodells im (halb) individuellen Artikulator gesondert berechnungsfähig.
Zusätzlich berechnungsfähig
FAL/FTL GOZ ff.
Leistungen zu Aufbissbehelfen, Langzeitprovisorien GOZ ff.
Prothetische Leistungen GOZ ff.
Zusätzlicher Aufwand
Anatomische Besonderheiten
Individuelle Anpassung der Bissgabel
Platzängste
Anbringungserschwernis
BZÄK Kommentar
Die Leistung nach der Gebührennummer dient der schädelbezüglichen Montage eines Oberkiefermodells in einen halbindividuellen Artikulator mittels der arbiträren Bestimmung der Scharnierachse der Kiefergelenke. Das geschieht mittels Übertragungsbogens (Gesichtsbogen) basierend auf Mittelwerten. Beinhaltet sind alle zahnärztlichen Maßnahmen, die bei der Übertragung des Oberkiefers in den Artikulator anfallen. Labortechnische Leistungen, insbesondere das Einartikulieren von Ober-und Unterkiefermodell in einen halbindividuellen Artikulator, sind gesondert berechnungsfähig. Die Montage des Gegenkiefermodells ist in der Gebührenordnung entfallen und als zahntechnische Leistung berechenbar. Die erforderlichen Registrate sind mit den Leistungen nach den Nummern oder abgegolten.
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