GOZ 8020
Arbiträre Scharnierachsenbestimmung

300°
Punkte: 300
1x: 16,87
Berechnung: 300 x 1 x 0.0562421 = 16,87
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 38,81
Berechnung: 300 x 2,3 x 0.0562421 = 38,81
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 59,05
Berechnung: 300 x 3,5 x 0.0562421 = 59,05
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Arbiträre Scharnierachsenbestimmung

Beschreibung

Arbiträre Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die arbiträre Scharnierachsenbestimmung, das Anlegen eines Übertragungsbogens, das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator)

Abrechnungsbestimmungen

Neben den Leistungen nach den Nummern 8020 bis 8035 sind die Material-und Laborkosten für die Artikulation des Ober-und Unterkiefermodells im (halb) individuellen Artikulator gesondert berechnungsfähig.

Zusätzlicher Aufwand

  • Anatomische Besonderheiten
  • Individuelle Anpassung der Bissgabel
  • Platzängste
  • Anbringungserschwernis

BZÄK Kommentar

Die Leistung nach der Gebührennummer dient der schädelbezüglichen Montage eines Oberkiefermodells in einen halbindividuellen Artikulator mittels der arbiträren Bestimmung der Scharnierachse der Kiefergelenke. Das geschieht mittels Übertragungsbogens (Gesichtsbogen) basierend auf Mittelwerten. Beinhaltet sind alle zahnärztlichen Maßnahmen, die bei der Übertragung des Oberkiefers in den Artikulator anfallen. Labortechnische Leistungen, insbesondere das Einartikulieren von Ober-und Unterkiefermodell in einen halbindividuellen Artikulator, sind gesondert berechnungsfähig. Die Montage des Gegenkiefermodells ist in der Gebührenordnung entfallen und als zahntechnische Leistung berechenbar. Die erforderlichen Registrate sind mit den Leistungen nach den Nummern 8010, 8050 oder 8060 abgegolten.
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Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 22.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung von GOZ Euro-Beträgen mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.