Registrieren von Unterkieferbewegungen, voll adjustierbarer Artikulator
Beschreibung
Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung
Abrechnungsbestimmungen
Neben den Leistungen nach den Nummern bis sind Material-und Laborkosten für die Ein-
Zusätzlich berechnungsfähig
FAL/FTL GOZ ff.
Registrierung der Zentrallage GOZ
Leistungen zu Aufbissbehelfen, Langzeitprovisorien GOZ ff.
Prothetische Leistungen GOZ ff.
Kronen/Inlays GOZ GOZ GOZ GOZ ff.
Kieferorthopädische Leistungen GOZ ff.
Aufbau einer individuellen Frontzahnführung aus plastischem Material als zahntechnische Leistung
Justage einer aktuellen oder therapeutischen Frontzahnführung
Zusätzlicher Aufwand
Anatomische Besonderheiten
Kiefergelenkdysfunktion
Stützzonenverlust
Fehlende Front- bzw. Eckzahnführung
Desorientierung des Patienten
Platzängste
Anbringungserschwernis
Mehrfache Registrierung der Unterkieferbewegungen
BZÄK Kommentar
Um in einem volladjustierbaren Artikulator die Patientensituation simulieren zu können, sind Informationen über das Kiefergelenk und seine Bewegungen erforderlich. Dies ist mittels Registrierung, z. B. der Latero- bzw. Mediotrusion beidseits und der Protrusion bzw. Retrusion, sowie der Aufzeichnung der Gelenkbahnneigung und des Bennet-Winkels möglich. Mithilfe der gewonnenen Daten kann die Funktion des Kiefergelenkes reproduziert werden. Die erforderlichen Maßnahmen zur Einstellung beziehen sich auf die mechanische Programmierung eines volladjustierbaren Artikulators. Laborkosten sind separat berechnungsfähig. Die Leistung ist unabhängig von der Anzahl der Registrierungen nur einmal je Sitzung berechenbar. Der Aufbau und/oder die Justage einer individuellen Frontzahnführung im Artikulator ist als zahn-technische Leistung gesondert berechenbar.
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 22.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung von GOZ Euro-Beträgen mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.