Berechnung: 850 x 1 x 0.0562421 = 47,81€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 109,95€
Berechnung: 850 x 2,3 x 0.0562421 = 109,95€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 167,32€
Berechnung: 850 x 3,5 x 0.0562421 = 167,32€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Funktion
Kategorie-ID: J
Titel
Registrieren von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung
Beschreibung
Registrieren von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung
Aufbau einer individuellen Frontzahnführung aus plastischen Material als zahntechnische Leistung
Justage einer aktuellen oder therapeutischen Frontzahnführung
Zusätzlicher Aufwand
Anatomische Besonderheiten
Kiefergelenkdysfunktion
Stützzonenverlust
Fehlende Front- bzw. Eckzahnführung
Desorientierung des Patienten
Anbringungserschwernis
Mehrfache Registrierung der Unterkieferbewegungen
BZÄK Kommentar
Um in einem volladjustierbaren Artikulator die Patientensituation simulieren zu können, sind Informationen über das Kiefergelenk und seine Bewegungen erforderlich. Dies ist mittels Registrierung, z. B. der Latero- bzw. Mediotrusion beidseits und der Protrusion bzw. Retrusion sowie der Aufzeichnung der Gelenkabneigung und des Bennet-Winkels sowie der Bennet-Bewegung möglich. Mithilfe der elektronisch gewonnenen Daten kann die Funktion des Kiefergelenkes reproduziert werden. Die erforderlichen Maßnahmen zur Einstellung beziehen sich auf die Programmierung eines volladjustierbaren Artikulators. Laborkosten sind separat berechenbar. Die Leistung ist unabhängig von der Anzahl der Registrierungen nur einmal je Sitzung berechenbar. Der Aufbau und/oder die Justage einer individuellen Frontzahnführung im Artikulator ist als zahntechnische Leistung berechenbar. Das Registrieren von UK-Bewegungen mittels elektronischer Aufzeichnungen für virtuelle Kiefermodelle in einem virtuellen Artikulator ist von der Leistungsbeschreibung nicht umfasst und wird daher analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berechnet.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.