bis sind Material-und Laborkosten für die Einstellung des (halb) individuellen Artikulators nach den gemessenen Werten gesondert berechnungsfähig.
Zusätzlich berechnungsfähig
FAL/FTL GOZ ff.
Leistungen zu Aufbissbehelfen, Langzeitprovisorien GOZ ff.
Prothetische Leistungen GOZ ff.
Kronen/Inlays GOZ GOZ GOZ GOZ ff.
Kieferorthopädische Leistungen GOZ ff.
Aufbau einer individuellen Frontzahnführung aus plastischem Material als zahntechnische Leistung
Justage einer aktuellen oder therapeutischen Frontzahnführung
Zusätzlicher Aufwand
Anatomische Besonderheiten
Desorientierung des Patienten
Anbringungserschwernis
Mehrfache Registrierung der Unterkieferbewegungen
BZÄK Kommentar
Um in einem halbindividuellen Artikulator die Patientensituation simulieren zu können, sind Informationen über das Kiefergelenk und seine Bewegungen erforderlich. Dies ist mittels Registrierung, z. B. der Latero-bzw. Mediotrusion beidseits und der Protrusion möglich. Mithilfe der gewonnenen Daten kann die Funktion des Kiefergelenkes annähernd reproduziert werden. Die erforderlichen Maßnahmen zur Einstellung beziehen sich auf die mechanische Programmierung des Artikulators. Laborkosten sind separat berechenbar. Die Leistung ist unabhängig von der Anzahl der Registrierungen nur einmal je Sitzung berechenbar. Der Aufbau und/oder die Justage einer individuellen Frontzahnführung im Artikulator ist als zahn-technische Leistung gesondert berechenbar.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.