Punkte: 1299 Berechnung: 1299 x 0.119339 = 155,02€
Arztgruppenübergreifend
Titel
Ambulante Betreuung 6h
Beschreibung
Zusatzpauschalen für Beobachtung und Betreuung
Obligater Leistungsinhalt
Beobachtung und Betreuung eines Kranken mit konsumierender Erkrankung (fortgeschrittenes Malignom, HIV-Erkrankung im Stadium AIDS) in einer Arztpraxis oder praxisklinischen Einrichtung gemäß § 115 Abs. 2 SGB V, in ermächtigten Einrichtungen oder durch einen ermächtigen Arzt gemäß §§ 31, 31 a Ärzte-ZV unter parenteraler intravasaler Behandlung mittels Kathetersystem
Fakultativer Leistungsinhalt
Infusion(en)
Anmerkung
Für die Behandlung mit monoklonalen Antikörpern ist nur die Gebührenordnungsposition berechnungsfähig, in begründeten Ausnahmefällen unter Angabe des Präparates und der Infusionsdauer sind die Gebührenordnungspositionen oder 01512
berechnungsfähig.Für die Behandlung mit Alglucosidase alfa bei Morbus Pompe sind nur die Gebührenordnungspositionen und berechnungsfähig.Die Gebührenordnungspositionen bis 01512
sind zur Behandlung von Patienten mit neurologischen Autoimmunerkrankungen (multifokale motorische Neuropathie und chronisch inflammatorische Polyneuropathie) nur berechnungsfähig, sofern aufgrund der hohen Einzeldosierung eine Infusionsdauer von über 2 Stunden erreicht wird. Die Berechnung der Gebührenordnungspositionen bei diesen Indikationen setzt die Angabe der Einzeldosierung, des Körpergewichts des Patienten und der Infusions- und Überwachungsdauer voraus.Für die Beobachtung und Betreuung nach subkutaner Injektion von Trastuzumab ist bei der ersten Injektion die Gebührenordnungsposition 01512
einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig und bei allen weiteren Injektionen die Gebührenordnungsposition in begründeten Ausnahmefällen die Gebührenordnungsposition 01511.
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: in derselben Sitzung
Leistungen
Kapitel: 5, 31.5.3
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
EBM 01530 - Zusatzpauschale für Beobachtung nach diagnostischer Angiografie
Position: 01530
Titel: Zusatzpauschale für Beobachtung nach diagnostischer Angiografie
Punkte: 878
Honorar: 104,78€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
EBM 01520 - Zusatzpauschale für Beobachtung nach diagnostischer Koronarangiografie
Position: 01520
Titel: Zusatzpauschale für Beobachtung nach diagnostischer Koronarangiografie
Punkte: 878
Honorar: 104,78€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
EBM 01521 - Zusatzpauschale für Beobachtung nach therapeutischer Koronarangiografie
Position: 01521
Titel: Zusatzpauschale für Beobachtung nach therapeutischer Koronarangiografie
Punkte: 1521
Honorar: 181,51€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
EBM 01522 - Zusatzpauschale für Beobachtung und Betreuung entsprechend den Inhalten der Vereinbarung zur invasiven Kardiologie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen
Position: 01522
Titel: Zusatzpauschale für Beobachtung und Betreuung entsprechend den Inhalten der Vereinbarung zur invasiven Kardiologie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen