Berechnung: 90 x 1 x 0.0562421 = 5,06€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 11,64€
Berechnung: 90 x 2,3 x 0.0562421 = 11,64€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 17,72€
Berechnung: 90 x 3,5 x 0.0562421 = 17,72€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Schienen
Kategorie-ID: H
Titel
Semipermanente Schiene
Beschreibung
Semipermanente Schiene unter Anwendung der Ätztechnik, je Interdentalraum
Zusätzlich berechnungsfähig
Röntgen GOÄ-5000 ff.
Vitalitätsprobe GOZ
Entfernen harter und weicher Beläge GOZ ff.
Professionelle Zahnreinigung GOZ
Abformung eines Kiefers/beider Kiefer GOZ GOZ
Abformung mit individuellem Löffel GOZ
Anlegen von Spanngummi GOZ
Fluoridierung GOZ
Entfernen von Schienen GOÄ-2702
Adhäsive Befestigung, je Interdentalraum GOZ
Zusätzlicher Aufwand
Eingeschränkte Mundöffnung
Lockerungen, Kippungen, Elongationen, Eng-stände von Zähnen
Erschwerte Retention bei starken Abrasionen
Verstärkungen der Schienung durch stabilisierende Materialien
Erhöhte Salivation
Bruxismus
BZÄK Kommentar
Semipermanente Schienen dienen der Stabilisierung parodontal oder traumatisch gelockerter Zähne oder der Vermeidung von Kippungen, Elongationen oder anderen Zahnwanderungen z. B. bei fehlender antagonistischer Bezahnung oder beim Vorliegen unphysiologischer Kau- oder Wachstumskräfte. Die zu schienenden Zähne werden interdental fixiert, ggf. wird die Schienung mit einem Draht oder ähnlichen Verankerungselementen verstärkt. Die Schienung ist nicht abnehmbar. Die Anwendung der Ätztechnik ist obligatorisch. Die Leistungsnummer wird je fixiertem Interdentalraum berechnet. Weitere Maßnahmen zur adhäsiven Befestigung im Sinne eines Konditionierens können zusätzlich berechnet werden. Die Erneuerung einer semipermanenten Schienung (ganz oder teilweise) wird ebenfalls nach dieser Nummer berechnet. Schienungen mit Drahtligaturen ohne Anwendung der Ätztechnik und ohne adhäsive Befestigung werden nach der Nummer (GOÄ) berechnet. Andere Arten von Schienungen, z. B. im Rahmen der Traumatologie, können nach der Nummer GOÄ-2698 berechnet werden. Das Entfernen einer semipermanenten Schiene wird nach der Nummer (GOÄ) berechnet.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.