ist nur von Vertragsärzten berechnungsfähig, die über die Qualifikation zur Erbringung psychosomatischer Leistungen gemäß § 5 Abs. 6 der Psychotherapie-Vereinbarungen verfügen.Die Gebührenordnungsposition 35110
ist bis zu dreimal am Tag berechnungsfähig.Bei der Nebeneinanderberechnung diagnostischer bzw. therapeutischer Gebührenordnungspositionen und der Gebührenordnungsposition 35110
ist eine mindestens 15 Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in den entsprechenden Gebührenordnungspositionen angegeben Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 35110.
EBM 35163 - 35169 - Komplex für probatorische Sitzungen im Gruppensetting
Position: 35163
Titel: 35169 - Komplex für probatorische Sitzungen im Gruppensetting
Punkte: 704
Honorar: 87,25€
Kategorie: Spezielle Positionen
Kapitel: 35.2
Kriterium: im Behandlungsfall
Leistungen
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.