Berechnung: 270 x 1 x 0.0562421 = 15,19€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 34,93€
Berechnung: 270 x 2,3 x 0.0562421 = 34,93€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 53,15€
Berechnung: 270 x 3,5 x 0.0562421 = 53,15€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Chirurgie
Kategorie-ID: D
Titel
Tuberplastik, einseitig
Beschreibung
Einseitige Tuberplastik, je Tuber
Zusätzlich berechnungsfähig
Röntgendiagnostik GOÄ-5000 ff.
Schmerzausschaltung GOZ GOZ
Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert GOZ
Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ
Vestibulumplastik GOZ
Schleimhauttransplantat GOZ
Bindegewebstransplantat GOZ
Verbandplatte GOÄ-2700
ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
Zusätzlicher Aufwand
Problematische Kreislaufverhältnisse
Vermeidung von Wundheilungsstörungen/Kiefernekrosen (ONJ) infolge Allgemeinmedikationz. B. Bisphosphonattherapie oder Systemerkrankungen
Erhöhter Schwierigkeitsgrad bei Eingriff im entzündlich veränderten Gebiet
Gefährdete Nachbarstrukturen
Erhöhte Blutungsneigung
Erschwerter Zugang
BZÄK Kommentar
Diese Nummer ist berechnungsfähig für eine Tuberplastik zur Reduktion übermäßig vorhandenen Gewebes. Die Berechnung erfolgt je Kieferseite, also je Tuber. Die Leistung kann sowohl der Verbesserung des Weichteillagers als eine präprothetische Maßnahme dienen als auch im Rahmen anderer chirurgischer, parodontalchirurgischer oder implantologischer Maßnahmen erfolgen. Eine große Tuberplastik bei gleichzeitiger Modellation von Knochen ist nach Nummer (GOÄ) zu berechnen. Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.