Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe einschließlich Versorgung der Entnahmestelle, je Zahnzwischenraum
Zusätzlich berechnungsfähig
Anästhesien GOZ ff.
Entfernung harter und weicher Beläge GOZ ff.
Parodontalchirurg. Therapie, geschlossen GOZ ff.
Lappenoperationen GOZ ff.
Auffüllen von parodontalen Knochendefekten GOZ
Augmentation GOZ
Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert GOZ
Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Um-stechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ
Verbandplatte GOÄ-2700
Anwendung OP-Mikroskop GOZ
Anwendung Laser GOZ
ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
Zusätzlicher Aufwand
Großer Umfang des Bindegewebstransplantats
Zusätzlicher instrumenteller Aufwand bei der Entnahme
Gefährdung von Blutgefäßen bei der Entnahme
Schwierige Lage der Entnahmestelle
Schwer zugängliche Empfängerregion
Schwierige Adaptation
BZÄK Kommentar
Die Gebührennummer beschreibt die Transplantation körpereigenen Bindegewebes in einen Zahnzwischenraum. Dabei wird Bindegewebe an anderer Stelle entnommen und z. B. mittels Envelope-Technik eingebracht. Die Schaffung des Transplantatbettes und die Einpflanzung des Transplantats einschließlich dessen Befestigung sind Bestandteil der Leistung. Die Maßnahme kann als alleinige Leistung oder auch im Rahmen einer umfassenderen parodontalchirurgischen Therapie erfolgen. Die Leistung nach dieser Nummer wird je Zahnzwischenraum berechnet – unabhängig von der Zahl der Transplantate. Die Transplantation von Bindegewebe an einen anderen Zielort als einen Zahnzwischenraum, z.B. in einen zahnlosen Bereich, ist analog zu berechnen. Für die Transplantation von Schleimhaut trifft diese Gebührennummer nicht zu. Die Implantation eines alloplastischen collagen patch wird von dieser Gebührennummer ebenfalls nicht erfasst, sondern unabhängig vom Zielort mit der GOÄ-2442 berechnet. Der Einsatz eines OP-Mikroskops wird nach der Nummer berechnet. Der Einsatz eines Lasers wird nach der Nummer berechnet. Für diese Leistung ist der Zuschlag für ambulantes Operieren nach der Nummer zusätzlich berechnungsfähig, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 22.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung von GOZ Euro-Beträgen mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.