GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 22.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung von GOZ Euro-Beträgen mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
Parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung subgingivaler Konkremente und Wurzelglättung) an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, geschlossenes Vorgehen, je Zahn oder Implantat
Taschensterilisation (z. B. mittels Ozon, Laser o. Ä.) GOZ § 6 Abs. 1
Zusätzlicher Aufwand
Besonderer Umfang der Konkremente
Besonders fest haftende Konkremente
Starke Schmerzempfindlichkeit
Starke Blutungsbereitschaft der Gingiva
Infiziertes Behandlungsgebiet
Mundspülungen zur Absenkung der Keimbelastung
Schwer erreichbare Konkremente bei Fehlstellung
Schwer entfernbare Konkremente auf Implantatoberflächen
Schwer entfernbare Konkremente an Oberflächeneinziehungen
Erschwernis bei Zahnlockerung
BZÄK Kommentar
Diese Leistung ist die parodontalchirurgische Therapie im subgingivalen Bereich in einem „geschlossenen“ Verfahren. Sie folgt in der Regel einer Initialtherapie, z. B. der supragingivalen Zahnstein-und Belagentfernung und/oder der professionellen Zahnreinigung. Das „geschlossene Vorgehen“ bezeichnet die chirurgische Parodontaltherapie ohne Mobilisierung oder Aufklappung des Zahnfleisches bei Erhaltung der Gingivamanschette. Sie beinhaltet vor allem die Entfernung der Konkremente sowie die Reinigung und Glättung der Wurzeloberfläche. Eine ggf. notwendige Gingivakürettage zur Entfernung von Granulationsgewebe gehört ebenfalls zum Leistungsinhalt. Eine interne Gingivektomie fällt nicht unter diese Gebührennummer. Die Wurzeloberflächenbearbeitung kann mittels Handinstrumenten oder maschinell/mechanisch erfolgen. Diese Gebührennummer bezieht sich auf Maßnahmen an einwurzeligen Zähnen und an Implantaten. Die Leistung ist nicht in derselben Sitzung mit einer professionellen Zahnreinigung berechnungsfähig.