Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn
Abrechnungsbestimmungen
Die verwendeten antibakteriellen Materialien sind gesondert berechnungsfähig.
Zusätzlich berechnungsfähig
Oberflächenanästhesie GOZ
Lokalanästhesien GOZ GOZ
Professionelle Zahnreinigung GOZ
Beseitigung von Kanten, Fremdreizen usw. GOZ
Beseitigung von Belägen usw. GOZ GOZ GOZ
Nachbehandlung am Parodontium GOZ
Parodontalchirurgische Therapie GOZ GOZ
Subgingivale Belagsentfernung GOZ § 6 Absatz 1
Zusätzlicher Aufwand
Erhöhte Schwierigkeit bei mehrwurzeligen Zähnen
Besonders tiefe Taschen
BZÄK Kommentar
Diese Leistung ist berechnungsfähig, wenn an einem Parodontium unterhalb des Zahnfleischsaums ein lokal wirksames Antibiotikum oder ein Chlorhexidindigluconatpräparat in unterschiedlichen Darreichungsformen eingebracht wird. Die Leistung ist je Zahn und Sitzung einmal berechnungsfähig. Sie kann im Zusammenhang mit einer mechanischen Reinigung der subgingivalen Oberflächen zur Anwendung kommen. Das eingebrachte Medikament wird gesondert in Rechnung gestellt. Wird ein antibakteriell wirksames Medikament subgingival an einem Implantat eingebracht, ist eine analoge Bewertung erforderlich. Die einfache Spülung von Zahnfleischtaschen mit antibakteriellen Lösungen erfüllt den Leistungsinhalt dieser Nummer nicht, sondern ist nach der Nummer zu berechnen. Die subgingivale Instillation eines Kortisonpräparates entspricht nicht dieser Gebührennummer, sondern der Nummer da es nicht antibakteriell, sondern antiphlogistisch wirksam ist.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.