Berechnung: 7 x 1 x 0.0562421 = 0,39€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 0,91€
Berechnung: 7 x 2,3 x 0.0562421 = 0,91€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 1,38€
Berechnung: 7 x 3,5 x 0.0562421 = 1,38€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
MSH und Parodontien
Kategorie-ID: E
Titel
Kontrolle/Nachbehandlung nach PA
Beschreibung
Kontrolle/Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen, je Zahn, Implantat oder Parodontium
Zusätzlich berechnungsfähig
Lokalbehandlg. v. Mundschleimhauterkrankungen GOZ
Semipermanente Schienung GOZ
Entfernung harter und weicher Zahnbeläge GOZ
Behandlung überempfindlicher Zahnflächen GOZ
subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn GOZ
Zusätzlicher Aufwand
Notwendigkeit für mehrere Maßnahmen
Erschwernis bei Wundinfektion
Maßnahmenumfang aufgrund des Operationsumfangs
Erschwerter Zugang zum Operationsgebiet
Zusätzliche Nahtentfernung
Entfernung eines Parodontalverbands
BZÄK Kommentar
Die Leistung betrifft Maßnahmen des Abschnitts E der GOZ. Die Maßnahmen beinhalten in der Regel die Wundkontrolle und ggf. –reinigung und das Entfernen von Fäden, sofern auch parodontalchirurgische Maßnahmen erfolgt sind. Nachbehandlungsmaßnahmen nach sonstigen chirurgischen Leistungen nach den Abschnitten D und K der GOZ werden nicht nach dieser Nummer, sondern nach den Nummern ff. berechnet und können ggf. mit dieser Leistung zusammen berechnet werden.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.