GOZ 4075
Parodontalchirurgische Therapie, mehrwurzeliger Zahn

130°
Punkte: 130
1x: 7,31
Berechnung: 130 x 1 x 0.0562421 = 7,31
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 16,82
Berechnung: 130 x 2,3 x 0.0562421 = 16,82
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 25,59
Berechnung: 130 x 3,5 x 0.0562421 = 25,59
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Parodontalchirurgische Therapie, mehrwurzeliger Zahn

Beschreibung

Parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung subgingivalerKonkremente und Wurzelglättung) an einem mehrwurzeligen Zahn, geschlossenes Vorgehen, je Zahn

Zusätzlich berechnungsfähig

Zusätzlicher Aufwand

  • Besonderer Umfang der Konkremente
  • Besonders fest haftende Konkremente
  • Starke Schmerzempfindlichkeit
  • Starke Blutungsbereitschaft der Gingiva
  • Infiziertes Behandlungsgebiet
  • Mundspülungen zur Absenkung der Keimbelastung
  • Schwer erreichbare Konkremente bei Fehlstellung
  • Schwer entfernbare Konkremente an Oberflä-Inhalt cheneinziehungen
  • Erschwernis bei Zahnlockerung

BZÄK Kommentar

Diese Leistung ist die parodontalchirurgische Therapie im subgingivalen Bereich in einem „geschlossenen“ Verfahren. Sie folgt in der Regel einer Initialtherapie, z. B. der supragingivalen Zahnstein-und Belagentfernung und/oder der professionellen Zahnreinigung. Das „geschlossene Vorgehen“ bezeichnet die chirurgische Parodontaltherapie ohne Mobilisierung oder Aufklappung des Zahnfleisches bei Erhaltung der Gingivamanschette. Sie beinhaltet vor allem die Entfernung der Konkremente sowie die Reinigung und Glättung der Wurzeloberfläche. Eine ggf. notwendige Gingivakürettage zur Entfernung von Granulationsgewebe gehört ebenfalls zum Leistungsinhalt. Eine interne Gingivektomie fällt nicht unter diese Gebührennummer. Die Wurzeloberflächenbearbeitung kann mittels Handinstrumenten oder maschinell/mechanisch erfolgen. Diese Gebührennummer kann nicht bei Implantaten angewendet werden. Die Leistung ist nicht in derselben Sitzung mit einer professionellen Zahnreinigung berechnungsfähig.
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Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 22.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung von GOZ Euro-Beträgen mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.