Berechnung: 270 x 1 x 0.0562421 = 15,19€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 34,93€
Berechnung: 270 x 2,3 x 0.0562421 = 34,93€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 53,15€
Berechnung: 270 x 3,5 x 0.0562421 = 53,15€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Chirurgie
Kategorie-ID: D
Titel
Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens
Beschreibung
Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens und Durchtrennung des Septums bei echtem Diastema
Zusätzlich berechnungsfähig
Röntgendiagnostik GOÄ-5000 ff.
Belagentfernung GOZ
Schmerzausschaltung GOZ GOZ
Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert GOZ
Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ
Knochenresektive Maßnahmen GOÄ-2250
Vestibulumplastik GOÄ-2675
Beseitigung eines Diastemas GOZ
Zusätzlicher Aufwand
Problematische Kreislaufverhältnisse
Erhöhte Blutungsneigung
Motorische Unruhe des Patienten
BZÄK Kommentar
Diese Nummer ist berechnungsfähig für die Operation eines echten Diastemas einschließlich einer lokalen Weichgewebsplastik und der primären Wundversorgung. Leistungsinhalt dieser Nummer ist neben dem Lösen und Verlegen des Lippenbändchens auch das Durchtrennen und ggf. Entfernen des bindegewebigen Septums. Die Entfernung störender Schleimhautbänder oder das einfache Durchtrennen des Lippenbändchens wird hingegen nach der Nummer berechnet. Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.