Berechnung: 220 x 1 x 0.0562421 = 12,37€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 28,46€
Berechnung: 220 x 2,3 x 0.0562421 = 28,46€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 43,31€
Berechnung: 220 x 3,5 x 0.0562421 = 43,31€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
MSH und Parodontien
Kategorie-ID: E
Titel
Verwendung einer Membran
Beschreibung
Verwendung einer Membran zur Behandlung eines Knochendefektes einschließlich Fixierung, je Zahn, je Implantat
Zusätzlich berechnungsfähig
Schmerzausschaltung Anästhesien GOZ 0080ff
Entfernung harter und weicher Beläge GOZ ff.. Lappenoperationen GOZ f.
Plastische Deckung GOZ
Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert GOZ
Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Um-stechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ
Verbandplatte GOÄ-2700
Zusätzlicher Aufwand
Erschwerte Fixierung
Starke Blutung im Operationsgebiet
Membranfixierung im Bereich eines mehrwurzeligen Zahns
Erschwerte Knochentaschentopografie
BZÄK Kommentar
Das Einbringen einer Membran dient der Schaffung einer Barriere zwischen Schleimhaut/Bindegewebe und Knochen. Die Leistung unterstützt die Regeneration des Knochens und vermeidet die ungewollte Bildung von Bindegewebe im Operationsgebiet. Die Maßnahmen umfassen das Anpassen und die Formung der Membran sowie deren Auflagerung und ggf. Befestigung auf dem Defekt. Dabei kann es sich um resorbierbare oder nicht resorbierbare Membranen handeln. Bei der Behandlung eines parodontalen Knochendefektes zwischen zwei Zähnen und/oder Implantaten kommt die Gebührennummer zweimal zur Anwendung. Die Leistung kann ggf. auch im Rahmen der zusätzlichen Wundversorgung nach einer Zystenoperation indiziert sein. Die ggf. notwendige Entfernung der Membran ist nicht Bestandteil der Leistung, sondern wird nach der Nummer berechnet. Augmentationen an zahnlosen Kieferabschnitten werden nach der Nummer berechnet.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.