Kontrolle des Behandlungsverlaufs oder Weiterführung der Retention einschließlich kleiner Änderungen der Behandlungs- oder Retentionsgeräte, Therapiekontrolle der gesteuerten Extraktion, je Sitzung
Zusätzlich berechnungsfähig
Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion GOZ
Beratendes und belehrendes Gespräch GOZ
Zusätzlicher Aufwand
Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
Erschwerte Compliance
BZÄK Kommentar
Diese Gebührennummer bezieht sich auf Kontrollen eines kieferorthopädischen Behandlungsverlaufs oder auf eine Weiterführung der Retention in denjenigen Fällen, die nicht den Abrechnungsbestimmungen zu den Nummern bis unterliegen, z. B. Vorbehandlung, Frühbehandlung, im Vertretungsfall. Diese Gebührennummer kommt ebenfalls zur Anwendung bei Kontrollen im Zusammenhang mit den Nummern bis wenn sich die Behandlungszeit inklusive Retentionsphase über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren erstreckt. Die Gebührennummer kommt ansonsten für alle Kontrollen zu den Behandlungen nach den Nummern und bis zur Anwendung sowie bei allen weiteren kieferorthopädischen Maßnahmen, die nicht den zeitlichen Beschränkungen im Rahmen einer Behandlung nach den Nummern bis unterworfen sind bzw. den Vierjahreszeitraum nicht überschreiten. Sie wird ebenfalls bei Kontrollen im Verlauf einer gesteuerten Extraktionstherapie angewendet und je Sitzung berechnet.
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 22.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung von GOZ Euro-Beträgen mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.