Die Gebührennummer beschreibt Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Einordnung eines verlagerten Zahnes in den Zahnbogen zu erreichen. Hierzu können ggf. auch chirurgische Maßnahmen notwendig werden, die gesondert berechnet werden. Die Leistung ist nur als selbstständige kieferorthopädische Maßnahme und daher nicht neben den Nummern 6030
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