Maßnahmen zur Einordnung eines verlagerten Zahnes in den Zahnbogen, als selbstständige Leistung, je verlagertem Zahn
Zusätzlich berechnungsfähig
Kontrolle des Behandlungsverlaufs GOZ
Vorbereitende Maßnahmen GOZ
Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln GOZ
Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigenZahnverlustes GOZ
Eingliederung von Brackets GOZ
Entfernung von Brackets GOZ
Eingliederung eines Bandes GOZ
Entfernung eines Bandes GOZ
Eingliederung eines Teilbogens GOZ
Chirurgische Maßnahmen („Freilegen“) GOZ
Materialkosten
Zusätzlicher Aufwand
Erschwerte Compliance
Ausmaß der Zahnverlagerung
Erschwerte Gewebereaktion
BZÄK Kommentar
Die Gebührennummer beschreibt Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Einordnung eines verlagerten Zahnes in den Zahnbogen zu erreichen. Hierzu können ggf. auch chirurgische Maßnahmen notwendig werden, die gesondert berechnet werden. Die Leistung ist nur als selbstständige kieferorthopädische Maßnahme und daher nicht neben den Nummern bis berechnungsfähig. Die Gebührennummer findet auch Anwendung für eine für die weitere therapeutische Versorgung notwendige Extrusion eines Zahnes.
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 22.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung von GOZ Euro-Beträgen mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.