Die Gebührennummer umfasst Maßnahmen, die geeignet sind, den Folgen von vorzeitigem Zahnverlust entgegenzuwirken und den Einbruch von Stützzonen, Zahnkippungen, -wanderungen, -drehungen und Elongationen zu vermeiden. Diese Nummer ist neben den Nummern bis nicht berechnungsfähig. Die Leistung kann mit festsitzendem oder abnehmbaren Gerät erfolgen. Die Nummer ist je offen zu haltender Lücke anzusetzen.