ist die Leistung nach der Nummer in derselben Sitzung nicht berechnungsfähig.
Zusätzlich berechnungsfähig
Eingliederung von Hilfsmitteln, z. B. Mundvorhofplatte GOZ
Kontrolle des Behandlungsverlaufs GOZ
Vorbereitende Maßnahmen GOZ
Eingliederung von Behandlungsmitteln GOZ
Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes GOZ
Beseitigung des Diastemas GOZ
Vollständige körperliche Untersuchung GOÄ-6
Zusätzlicher Aufwand
Dauer des Gesprächs
Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
Erschwerte Compliance
BZÄK Kommentar
Das beratende und belehrende Gespräch bezieht sich auf festgestellte schädliche Gewohnheiten und Dysfunktionen sowie Anleitungen zu deren Beseitigung. Es kann sich auf kieferorthopädische Fragestellungen, aber auch auf andere zahnmedizinische Gebiete beziehen. Diese Gebührennummer ist im Zusammenhang mit den Nummern bis nicht berechnungsfähig. Diese Leistung kann nicht neben einer „Eingehenden Untersuchung“ nach Nummer berechnet werden. Eine Beratung zu anderen Fragestellungen kann jedoch nach der Nummer Ä 1 daneben erfolgen. Die Leistung kann im Behandlungsverlauf mehrfach berechnet werden.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.