Berechnung: 180 x 1 x 0.0562421 = 10,12€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 23,28€
Berechnung: 180 x 2,3 x 0.0562421 = 23,28€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 35,43€
Berechnung: 180 x 3,5 x 0.0562421 = 35,43€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
KFO
Kategorie-ID: G
Titel
Eingliederung von KFO-Geräten
Beschreibung
Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, je Kiefer
Zusätzlich berechnungsfähig
Beratendes und belehrendes Gespräch GOZ
Eingliederung von Hilfsmitteln GOZ
Kontrolle des Behandlungsverlaufs GOZ
Vorbereitende Maßnahmen GOZ
Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes GOZ
Beseitigung des Diastemas GOZ
Zusätzlicher Aufwand
Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
Erschwerte Compliance
BZÄK Kommentar
Diese Gebührennummer beschreibt die Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, die nicht im Zusammenhang mit den Nummern bis stehen. Sie ist je Kiefer berechnungsfähig. Maßnahmen zum Offenhalten einer Zahnlücke mittels eines Gerätes sind nicht nach dieser Nummer, sondern nach Nummer zu berechnen.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.