Berechnung: 180 x 1 x 0.0562421 = 10,12€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 23,28€
Berechnung: 180 x 2,3 x 0.0562421 = 23,28€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 35,43€
Berechnung: 180 x 3,5 x 0.0562421 = 35,43€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
KFO
Kategorie-ID: G
Titel
Vorbereitende Maßnahmen
Beschreibung
Vorbereitende Maßnahmen zur Herstellung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln (z.B. Abformung, Bissnahme), je Kiefer
Zusätzlich berechnungsfähig
Beratendes und belehrendes Gespräch GOZ
Eingliederung von Hilfsmitteln, z. B. Mundvorhofplatte GOZ
Kontrolle des Behandlungsverlaufs GOZ
Eingliederung von Behandlungsmitteln GOZ
Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes GOZ
Beseitigung des Diastemas GOZ
Zusätzlicher Aufwand
Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
Erschwerte Compliance
Mehrere Maßnahmen pro Kiefer
Würgereiz
BZÄK Kommentar
iese Gebührennummer beschreibt alle Maßnahmen, die der Vorbereitung zur Herstellung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln dienen. Beispielhaft sind Abformungen und einfache Bissnahme (Fixationsbiss) genannt. Die Leistung ist je Kiefer berechnungsfähig. Für ein bimaxillär wirkendes Gerät ist die Nummer demgemäß zweimal berechnungsfähig. Diese Nummer ist neben den Nummern bis nicht berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.