GOZ 8030
Kinematische Scharnierachsenbestimmung

550°
Punkte: 550
1x: 30,93
Berechnung: 550 x 1 x 0.0562421 = 30,93
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 71,15
Berechnung: 550 x 2,3 x 0.0562421 = 71,15
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 108,27
Berechnung: 550 x 3,5 x 0.0562421 = 108,27
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Kinematische Scharnierachsenbestimmung

Beschreibung

Kinematische Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die kinematische Scharnierachsenbestimmung, das definitive Markieren der Referenz punkte, das Anlegen eines Übertragungsbogens, das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator)

Abrechnungsbestimmungen

Neben den Leistungen nach den Nummern 8020 bis 8035 sind die Material-und Laborkosten für die Artikulation des Ober-und Unterkiefermodells im (halb) individuellen Artikulator gesondert berechnungsfähig.

Zusätzlicher Aufwand

  • Anatomische Besonderheiten
  • Desorientierung des Patienten
  • Platzängste
  • Anbringungserschwernis

BZÄK Kommentar

Die Leistung nach der Gebührennummer dient der schädelbezüglichen Montage eines Oberkiefermodells in einen volladjustierbaren Artikulator mittels einer kinematischen Bestimmung der Scharnierachse der Kiefergelenke. Das geschieht mittels einer Übertragung nach Ermittlung und Markierung der Referenzpunkte durch einen individuell einzustellenden Gesichtsbogen. Eingeschlossen sind alle zahnärztliche Maßnahmen, die bei der Übertragung des Oberkiefers in einen (halb)individuellen Artikulator anfallen. Labortechnische Leistungen, insbesondere die Montage von Ober-und Unterkiefermodell in einen adjustierbaren Artikulator sowie die Einstellung des Artikulators nach den übermittelten individuellen Werten, sind gesondert berechnungsfähig. Die Montage des Gegenkiefermodells ist in der Gebührenordnung entfallen und als zahntechnische Leistung berechenbar. Die erforderlichen Registrate sind mit den Leistungen nach den Nummern 8010, 8050 oder 8060 abgegolten.
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Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 22.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung von GOZ Euro-Beträgen mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.