GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 22.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung von GOZ Euro-Beträgen mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
GOZ 2310 - Wiedereingliederung Einlagefüllung/Teilkrone/Veneer/Krone od
GOZ 2310 Wiedereingliederung Einlagefüllung/Teilkrone/Veneer/Krone oder Wiederherstellung Verblendschale an herausnehmbarem Zahnersatz