Komplex für Gruppentherapien (Tiefenpsychologische Therapie, Langzeittherapie)
Obligater Leistungsinhalt
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Langzeittherapie im Behandlungsumfang gemäß § 30 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie
Gruppenbehandlung
Dauer mindestens 100 Minuten
Höchstens 2 Sitzungen am Behandlungstag
Abrechnungsbestimmungen
je Teilnehmer
Anmerkung
Entgegen den Allgemeinen Bestimmungen 2.1 sind die Gebührenordnungspositionen bis auch bei einer Sitzung von weniger als 100 Minuten, aber mindestens 50 Minuten Dauer, berechnungsfähig. In diesem Fall ist durch die Kassenärztliche Vereinigung von der Punktzahl der jeweiligen Gebührenordnungsposition ein Abschlag in Höhe von 50 % vorzunehmen und die Prüfzeit um 50 % zu reduzieren.
EBM 16230 - Zusatzpauschale kontinuierliche Mitbetreuung in der häuslichen Umgebung
Position: 16230
Titel: Zusatzpauschale kontinuierliche Mitbetreuung in der häuslichen Umgebung
Punkte: 377
Honorar: 46,72€
Kategorie: Neurologie
EBM 16231 - Zusatzpauschale kontinuierliche Mitbetreuung in beschützenden Einrichtungen oder Heimen
Position: 16231
Titel: Zusatzpauschale kontinuierliche Mitbetreuung in beschützenden Einrichtungen oder Heimen
Punkte: 212
Honorar: 26,27€
Kategorie: Neurologie
EBM 16232 - Diagnostik und/oder Behandlung von Erkrankungen der Wirbelsäule bei Jugendlichen und Erwachsenen
Position: 16232
Titel: Diagnostik und/oder Behandlung von Erkrankungen der Wirbelsäule bei Jugendlichen und Erwachsenen
Punkte: 185
Honorar: 22,93€
Kategorie: Neurologie
Kriterium: am Behandlungstag
Leistungen
Kriterium: im Behandlungsfall
Leistungen
Berichtspflicht
Ja
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.
EBM 03040 - Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 03000 und 03030 für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß § 73 Abs. 1 SGB V
Position: 03040
Titel: Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 03000 und 03030 für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß § 73 Abs. 1 SGB V
Punkte: 138
Honorar: 17,10€
Kategorie: Hausärztlich
EBM 03220 - Zuschlag zur GOP 03000 für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
Position: 03220
Titel: Zuschlag zur GOP 03000 für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
Punkte: 130
Honorar: 16,11€
Kategorie: Hausärztlich
EBM 03221 - Zuschlag zur GOP 03220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
Position: 03221
Titel: Zuschlag zur GOP 03220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
Punkte: 40
Honorar: 4,96€
Kategorie: Hausärztlich
EBM 04040 - Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 04000 und 04030 für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß § 73 Abs. 1 SGB V
Position: 04040
Titel: Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 04000 und 04030 für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags gemäß § 73 Abs. 1 SGB V
Punkte: 138
Honorar: 17,10€
Kategorie: Kinder- und Jugendmedizin
EBM 04220 - Zuschlag zur GOP 04000 für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
Position: 04220
Titel: Zuschlag zur GOP 04000 für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
Punkte: 130
Honorar: 16,11€
Kategorie: Kinder- und Jugendmedizin
EBM 04221 - Zuschlag zur GOP 04220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
Position: 04221
Titel: Zuschlag zur GOP 04220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung