GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 22.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung von GOZ Euro-Beträgen mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
bis sind folgende zahnärztliche Leistungen abgegolten: Präparieren des Zahnes oder Implantates, Relationsbestimmung, Abformungen, Einproben, provisorisches Eingliedern, festes Einfügen der Krone, der Einlagefüllung, der Teilkrone o.a., Nachkontrolle und Korrekturen Zu den Kronen nach den Nummern 5000
bis gehören Kronen (Voll-, Teil-und Teleskopkronen, sowie Wurzelstiftkappen) jeder zahntechnischen Ausführung. Zu den Leistungen nach den Nummern 5000
Temporärer speicheldichter Verschluss einer Kavität GOZ
Anlegen von Spanngummi GOZ
Adhäsive Befestigung GOZ
Verwendung eines Verbindungselements GOZ
Provisorische Brücke im direkten Verfahren, jeZahn oder Implantat GOZ
Provisorische Brücke im direkten Verfahren, jeBrückenspanne oder Freiendsattel GOZ
Funktionsanalytische Leistungen GOZ ff.
Zusätzlicher Aufwand
Erschwerte Retentionsgewinnung
Erschwerte Abformung (z. B. Stellungsanomalie, inserierende Bänder, Würgereiz)
Erschwerte Präparation eines Wurzelkanals
Ungünstige Pfeilerverteilung
Erschwertes Vorgehen bei parodontal ungünstigen Verhältnissen
Individueller Mehraufwand bei zusätzlichen Einproben
BZÄK Kommentar
Versorgung eines koronal zerstörten, ggf. mit einer Wurzelfüllung versehenen Zahnes mit einer Wurzelkappe im Zusammenhang mit der Versorgung eines teil-oder restbezahnten Kiefers durch Brücke(n), Teilprothese oder Deckprothese. Diese Gebührennummer ist auch für die Versorgung eines Implantats mit einem wurzelkappenartigen Aufbau mit Stift berechnungsfähig. Die Berechnungsfähigkeit der Geb.-Nr. 5030
GOZ ist unabhängig davon, ob es sich um eine zahn-technisch hergestellte, oder industriell gefertigte Suprakonstruktion handelt. Weitere Wurzelkappen, auch in einem Brückenverband, werden ebenfalls nach der Nummer 5030
berechnet. Weitere Kronen im Brückenverband, die nicht unmittelbar den Lücken benachbart und mit dem/den Brückenglied(-ern) verbunden sind, sind nach den Nummern bis zu berechnen. Gleiches gilt für Freiend- und Extensionsbrücken.