Berechnung: 45 x 1 x 0.0562421 = 2,53€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 5,82€
Berechnung: 45 x 2,3 x 0.0562421 = 5,82€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 8,86€
Berechnung: 45 x 3,5 x 0.0562421 = 8,86€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Chirurgie
Kategorie-ID: D
Titel
Exzision von Schleimhaut/Granulationsgewebe
Beschreibung
Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe, als selbstständige Leistung
Zusätzlich berechnungsfähig
Schmerzausschaltung GOZ GOZ
Belagentfernung GOZ ff.Inhalt
Stillung einer übermäßigen Blutung GOZ
Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Um-stechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ
Anwendung Laser GOZ
Plastische Deckung GOZ
Zusätzlicher Aufwand
Problematische Kreislaufverhältnisse
Erhöhter Schwierigkeitsgrad bei Eingriff im entzündlich veränderten Gebiet
Erhöhte Blutungsneigung
BZÄK Kommentar
Entfernung von intraoralem Weichgewebe geringen Umfangs. Die Leistungslegende stellt klar, dass es sich dabei um eine selbstständige Leistung handeln muss, d.h. die Maßnahme darf nicht bereits Leistungsinhalt einer anderen Leistung sein. Sie kann auch nicht neben weiteren chirurgischen Maßnahmen in demselben Operationsgebiet in derselben Sitzung berechnet werden. Maßnahmen am Gingivalsaum im Zusammenhang mit Präparationen oder Füllungen sind nach der Nummer zu berechnen. Ist eine Exzision am Gingivalrand aus parodontaltherapeutischen Gründen erforderlich, erfolgt dies nach der Nummer 4080. Die Entfernung von apikalem Granulationsgewebe ist nicht Bestandteil dieser Leistung. Probeexzisionen oder Exzisionen größeren Umfanges sind Inhalt anderer Nummern: (GOÄ) bzw. ( GOZ). Beim Einsatz eines Lasers wird ein Zuschlag nach der Nummer berechnet.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.