Für die Gebührenordnungsposition
01450Position: 01450
Titel: Zuschlag Videosprechstunde
Punkte: 40
Honorar: 4,77€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
wird ein Punktzahlvolumen je Vertragsarzt gebildet, aus dem alle gemäß der Gebührenordnungsposition
01450Position: 01450
Titel: Zuschlag Videosprechstunde
Punkte: 40
Honorar: 4,77€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
durchgeführten Leistungen im Quartal zu vergüten sind. Der Höchstwert für das Punktzahlvolumen für die Gebührenordnungsposition
01450Position: 01450
Titel: Zuschlag Videosprechstunde
Punkte: 40
Honorar: 4,77€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
beträgt 1.899 Punkte je abrechnendem Vertragsarzt.Die Gebührenordnungsposition
01450Position: 01450
Titel: Zuschlag Videosprechstunde
Punkte: 40
Honorar: 4,77€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
ist als Zuschlag im Zusammenhang mit den Gebührenordnungspositionen
und
ausschließlich berechnungsfähig, sofern die Fallkonferenz bzw. Fallbesprechung als Videofallkonferenz durchgeführt wird, die die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä erfüllt. Die Gebührenordnungsposition
01450Position: 01450
Titel: Zuschlag Videosprechstunde
Punkte: 40
Honorar: 4,77€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
ist nur vom Vertragsarzt, der die Videofallkonferenz initiiert, berechnungsfähig. Dabei gilt ein Höchstwert von 40 Punkten je Vertragsarzt und je Videofallkonferenz.Für die Gebührenordnungsposition
01450Position: 01450
Titel: Zuschlag Videosprechstunde
Punkte: 40
Honorar: 4,77€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
gilt ein Höchstwert von 40 Punkten je Gruppenbehandlung nach den Gebührenordnungspositionen
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
und
bis
aus dem alle gemäß der Gebührenordnungsposition
01450Position: 01450
Titel: Zuschlag Videosprechstunde
Punkte: 40
Honorar: 4,77€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
durchgeführten Leistungen je Gruppenbehandlung zu vergüten sind.Die Gebührenordnungsposition
01450Position: 01450
Titel: Zuschlag Videosprechstunde
Punkte: 40
Honorar: 4,77€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
ist als Zuschlag im Zusammenhang mit den Gebührenordnungspositionen
und
nur berechnungsfähig, sofern die Leistungen im Rahmen eines Videokonsiliums durchgeführt werden, das die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä erfüllt. Die Gebührenordnungsposition
01450Position: 01450
Titel: Zuschlag Videosprechstunde
Punkte: 40
Honorar: 4,77€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
ist nur vom Vertragsarzt, der das Videokonsilium initiiert, berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition
01450Position: 01450
Titel: Zuschlag Videosprechstunde
Punkte: 40
Honorar: 4,77€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
ist auch von im Krankenhaus tätigen, nicht ermächtigten Ärzten oder Psychotherapeuten berechnungsfähig, sofern diese das Videokonsilium mit einem das Telekonsilium einholenden Vertragsarzt initiieren.Die Gebührenordnungsposition
01450Position: 01450
Titel: Zuschlag Videosprechstunde
Punkte: 40
Honorar: 4,77€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
ist im Zusammenhang mit einer Videofallkonferenz nach der Gebührenordnungsposition
nur berechnungsfähig, sofern der Videodienstanbieter des Vertragsarztes genutzt wird.