Berechnung: 730 x 1 x 0.0562421 = 41,06€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 94,43€
Berechnung: 730 x 2,3 x 0.0562421 = 94,43€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 143,70€
Berechnung: 730 x 3,5 x 0.0562421 = 143,70€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Prothetik
Kategorie-ID: F
Titel
Adhäsivbrücke, erste Spanne
Beschreibung
Versorgung eines Lückengebisses mit Hilfe einer durch Adhäsivtechnik befestigten Brücke, für die erste zu überbrückende Spanne
Zusätzlich berechnungsfähig
Weitere Spanne an derselben Adhäsivbrücke GOZ
Besondere Maßnahmen GOZ
Anlegen von Spanngummi GOZ
Abformung mit individuellem Löffel GOZ
Fissurenversiegelung GOZ
Lokale Fluoridierung GOZ
Beseitigung von scharfen Zahnkanten GOZ
Beseitigung grober Vorkontakte GOZ
Zusätzlicher Aufwand
Erschwertes Vorgehen wegen kurzer klinischer Ankerkronen
Erschwerte Abformung (z. B. Stellungsanomalie, inserierende Bänder, Würgereiz)
Verankerung an mehreren Pfeilerzähnen
Erschwerte Farbbestimmung
BZÄK Kommentar
Die Adhäsivbrücke (z. B. Marylandbrücke) oder ein-oder mehrflügelige volkeramische Klebebrücke) stellt eine Form der Versorgung von Schaltlücken dar. Dabei handelt es sich in der Regel um eine minimalinvasive Überbrückung einer Einzelzahnlücke ohne Kronen-oder Teilkronenpräparation. Die Adhäsivbrücke wird mittels Säureätztechnik befestigt. Die Befestigung kann an einem oder mehreren Nachbarzähnen erfolgen. Dabei stellen Retentionsflügel die Verbindung zwischen dem Brückenkörper und den nicht beschliffenen, konditionierten Ankerzähnen her. Die Versorgung einer Schaltlücke kann auch mit einem Freiendbrückenglied mittels Verankerung an nur einem Pfeilerzahn erfolgen. Sofern ein Beschleifen kaufunktionstragender Zahnflächen zur Herstellung der Retention am Pfeilerzahn/-zähnen erforderlich wird, ist anstelle der Nummer 5150
die Nummer (Teilkrone) oder die Nummer (Inlay als Brückenanker) in Verbindung mit Nummer anzusetzen. Teilleistungen werden nach § 6 Abs. 1 und nicht nach der Nummer oder berechnet.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.