GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 22.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung von GOZ Euro-Beträgen mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
GOZ 4100 - Lappenoperation Seitenzahn, je Parodontium
GOZ 4100 Lappenoperation Seitenzahn, je Parodontium
Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert GOZ
Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut GOZ
Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe GOZ
Plastische Deckung GOZ
Weichteilunterfütterung als selbstständige Maßnahme bei Augmentation GOÄ-2442
Verwendung einer Membran GOZ
Taschensterilisation mit Ozon o. Ä. GOZ § 6 Abs. 1
Odontoplastik GOZ § 6 Abs. 1
Vestibulumplastik GOZ
Anwendung OP-Mikroskop GOZ
Anwendung Laser GOZ
Mundvorhofplastik GOÄ-2675 ff.
ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
Zusätzlicher Aufwand
Erschwerter Zugang bei Zahnengstand
Konkave Wurzeloberflächen
Furkationsbefall
Therapien an überkronten Zähnen und/oder überkronten Zähnen mit extrakoronalen Verbindungselementen
Besondere Lappentechnik
Umfangreiche Osteoplastik
BZÄK Kommentar
Diese Leistung ist die parodontalchirurgische Therapie im subgingivalen Bereich in einem „offenen“ Verfahren. Sie beinhaltet die teilweise Mobilisierung der beweglichen und ggf. auch der befestigten („attached“) Gingiva (Aufklappung) von der knöchernen Unterlage. Sie folgt in der Regel einer Vorbehandlung und/oder Initialtherapie, z. B. der supragingivalen Zahnstein- und Belagentfernung und/oder der professionellen Zahnreinigung. Die Leistung beinhaltet vor allem die Entfernung der Konkremente sowie die Reinigung und Glättung der Wurzeloberfläche. Eine ggf. notwendige Gingivakürettage zur Entfernung von Granulationsgewebe gehört ebenfalls zum Leistungsinhalt. Die obligatorische Wurzeloberflächenbearbeitung kann mittels Handinstrumenten oder maschinell/mechanisch erfolgen. Ggf. erforderliche glättende Korrekturen am Knochen im Sinne einer Osteoplastik sind mit der Leistung abgegolten, ebenfalls sind resektive gingivoplastische Maßnahmen Leistungsbestandteil. Diese Gebührennummer bezieht sich auf Maßnahmen an einem Seitenzahn. Mit der primären Wundversorgung sind gemäß den Abrechnungsbestimmungen zum Abschnitt E sowohl die Reposition des Zugangslappens in seine ursprünglichen Lage, als auch das Aufbringen und ggf. das Fixieren eines Wundverbandes abgegolten. Die Erneuerung in gesonderter Sitzung kann dagegen berechnet werden. Die Materialkosten für den PAR-Wundverband zur Geweberegeneration sind entsprechend den allgemeinen Bestimmungen in jedem Fall berechnungsfähig.Zahnreinigungsmaßnahmen bzw. Kontrollen nach Zahnreinigung nach den Nummern oder können in derselben Sitzung am selben Zahn nicht berechnet werden. Eine geschlossene PAR-Therapie und/oder gingivoplastische Maßnahmen nach den Nummern und/oder 4080
können in derselben Sitzung am selben Zahn ebenfalls nicht berechnet werden. Die Taschensterilisation mit Ozon o. Ä. ist nach § 6 Abs. 1 zu berechnen. Der Einsatz eines OP-Mikroskops wird nach der Nummer berechnet. Der Einsatz eines Lasers wird nach der Nummer berechnet. Für diese Leistung ist der Zuschlag für ambulantes Operieren nach der Nummer zusätzlich berechnungsfähig, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.